Rechnung- und Gemeindeprüfungsamt
Amtsleiterin Margit Juhnke
Leistungen des Rechnungsprüfungsamtes
Örtliche Prüfung
Die örtliche Prüfung – als Rechnungsprüfungsamt erfüllt unter anderem folgende Aufgaben (§ 3 KPG M-V):
- Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse sowie der dazugehörigen Anlagen des Landkreises
- Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgt
- Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
- regelmäßige und unvermutete Kassenprüfungen
- Prüfung von Auftragsvergaben
- Prüfung von Fraktionszuwendungen
Überörtliche Prüfung
Die überörtliche Prüfung – als Gemeindeprüfungsamt erfüllt unter anderm folgende Aufgaben (§ 7 KPG M-V):
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der sonstigen Verwaltungstätigkeit der Städte, Gemeinden und Ämter sowie der kommunalen Zweckverbände des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Inhaltliche Bestandteile der Prüfung sind Ordnungsprüfungen, Kassenprüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Stellung des Rechnungsprüfungsamtes
Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Kreistag Mecklenburgische Seenplatte unmittelbar verantwortlich. Der Kreistag und der Landrat können in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss Aufträge zur Prüfung der Verwaltung erteilen. Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt ist bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und weisungsfrei.