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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Bezirksschornsteinfeger werden
[Nr.99050005061000 ]

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin beziehungsweise bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist.

Zuständige Stelle

  • Landräte der Landkreise
  • Oberbürgermeister der kreisfreien Städte

Voraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber, die in ihrer Person die handwerkrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen, können zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt werden.

Zusätzliche Voraussetzungen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.

Fristen

Die Fristen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.

Formulare

Erforderliche Formulare können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.

Volltext

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin beziehungsweise bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF) ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1654) geändert worden ist, werden freigewordene oder freiwerdende Bezirke im Wege eines Ausschreibungsverfahrens besetzt. Das Auswahlverfahren und die Bestellung zum bBSF richtet sich hierbei im Grundsatz nach den §§ 9, 9a und 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG). Dementsprechend hat die jeweils zuständige Behörde freie Bezirke öffentlich auszuschreiben und die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen. Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Die ausgeschriebenen Bezirke werden veröffentlicht auf der Internetseite des jeweiligen Landkreises oder hier:

Eine Übersicht der Kehrbezirke und der zuständigen Schornsteinfeger finden Sie auf der Homepage des Landkreises MSE. Eine Auflistung der Kehrbezirke mit Namen, Adressen, Telefonnummern und E-Mails der zuständigen Schornsteinfeger finden Sie hier ebenfalls: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/Schornsteinfeger.php?object=tx,2761.2.1&ModID=10&FID=2761.76.1&NavID=2761.8&La=1&ort=2761.21

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