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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Auskünfte zum Flurneuordnungsverfahren

In einem Flurneuordnungsverfahren werden die Eigentumsverhältnisse an ländlichen Grundstücken neu geordnet. Dabei sind Grundstückseigentümer, Gemeinde, Landwirte u.a. Betroffene gleichermaßen beteiligt.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Verfahren ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V mit seinen nachgeordneten Behörden (z.B. Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt).

Die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern führt im Auftrage des Landes die technische Bearbeitung dieser Verfahren durch.

Informationen zu aktuellen Verfahren der Flurneuordnung können bei den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise erfragt werden. 

Die Ergebnisse der Flurneuordnungsverfahren werden u.a. zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden eingereicht.

Verfahrensablauf

Zuständig für die Verfahren ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V mit seinen nachgeordneten Behörden (z. B. Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt).

Informationen zu aktuellen Verfahren der Flurneuordnung können bei den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise erfragt werden. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist dies das Kataster- und Vermessungsamt.

Die Ergebnisse der Flurneuordnungsverfahren werden u. a. zur Fortführung des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden eingereicht.

 

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

keine

Formulare

keine

Volltext

In einem Flurneuordnungsverfahren werden die Eigentumsverhältnisse an ländlichen Grundstücken neu geordnet. Dabei sind Grundstückseigentümer, Gemeinde, Landwirte u.a. Betroffene gleichermaßen beteiligt. Verfahrensarten sind der freiwillige Landtausch nach § 54 oder Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Im Ergebnis werden neben einer höheren Rechtssicherheit wesentliche Nutzungsvorteile für die Eigentümer und Bewirtschafter erzielt.

Ein Bodenordnungsverfahren bietet sehr gute Rahmenbedingungen, um agrar- und infrastrukturelle, gewerbliche, ökologische und soziale Entwicklungsaufgaben im Territorium abgestimmt zu planen und umzusetzen.

Im Verfahren werden notwendige Investitionen im ländlichen Wegebau sowie in der öffentlichen und privaten Dorferneuerung getätigt.

Dokumente und Formulare

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