Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie
- Grundstückseigentümer,
- Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
- Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,
sind.
Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn
- die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
- die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
- Gerichte und Justizbehörden
es beantragen.
Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.
Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückeserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.
Die Grundstückswertermittlung ist die Ermittlung des Verkehrswertes (auch Marktwert), in der Regel durch Anwendung normierter Verfahren. Dabei sollen subjektive und besondere ungewöhnliche Einflüsse möglichst ausgeschaltet werden. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Für die Grundstückswertermittlung werden nach § 192 Baugesetzbuch (BauGB) im Land Mecklenburg-Vorpommern selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse mit eigens dafür eingerichteten Geschäftsstellen gebildet.
Neben den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte nehmen auch speziell ausgebildete und ggf. öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) des Landes Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrswertermittlungen vor.