Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
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Die zum Führen von roten Versicherungskennzeichen abzuschließende Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge mit regelmäßigem Standort im Inland ist gemäß § 113 des Versicherungsvertragsgesetzes mit einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Unternehmen, die dazu berechtigt sind, werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekanntgemacht.
Verfahrensablauf
Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages und Zahlung der Prämie überlässt der Versicherer dem Halter auf Antrag das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer Bescheinigung hierüber für das jeweilige Verkehrsjahr. Verkehrsjahr ist jeweils der Zeitraum vom 1. März eines Jahres bis zum Ablauf des Monats Februar des nächsten Jahres. Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass der Versicherer Ihren Antrag annimmt. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang der Versicherungsscheine. Der Versicherungsbeitrag für das Verkehrsjahr ist gegen Überlassung des Versicherungskennzeichens zur Zahlung fällig. Versicherungsscheine und rote Versicherungskennzeichen sind wichtige Urkunden, die von Ihnen sicher aufzubewahren sind. Das rote Versicherungskennzeichen ist am geführten Kraftfahrzeug fest anzubringen. Der Versicherer teilt dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG und die in § 30 Abs. 5 FZV genannten Fahrzeugdaten mit. Durch das rote Versicherungskennzeichen weisen Sie als Halter nach, dass für das Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
Voraussetzungen
Sie sind Verfügungsberechtigter der zu versichernden Fahrzeuge. Ihre Fahrzeuge haben in der Bundesrepublik Deutschland ihren regelmäßigen Standort. Die Kraftfahrzeuge entsprechen einem genehmigten Typ oder Ihnen wurde eine Einzelgenehmigung erteilt.
Erforderliche Unterlagen
Liste der Fahrzeuge, für die eine Versicherung vereinbart werden soll, mit Angaben über Hersteller, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Baujahr und Kopien der Betriebserlaubnis
Personalausweis
Fristen
Der Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug, das ein Versicherungskennzeichen führen muss, endet mit dem Ablauf des vereinbarten Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres.
Formulare
Versicherungsanträge für rote Versicherungskennzeichen sind bei den Versicherern erhältlich.
Volltext
Auf öffentlichen Straßen dürfen zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und elektronische Mobilitätshilfen im Sinne der Mobilitätshilfeverordnung in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Solange, wie solche Fahrzeuge nicht zugelassen sind, dürfen sie zu Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten auch mit roten Versicherungskennzeichen geführt werden. Rote Versicherungskennzeichen bestehen aus einem Schild, das eine zur Identifizierung des Kraftfahrzeugs geeignete Erkennungsnummer, die mit dem Buchstaben „Z“ beginnt, und das Zeichen des zuständigen Verbandes der Kraftfahrzeugversicherer trägt sowie das gültige Verkehrsjahr (ab 1. März) angibt. Ein Kennzeichenmuster ist in Anlage 12 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung abgebildet.
Dokumente und Formulare
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