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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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EU-Heimtierpass (Pet Passport) beantragen
[Nr.99110021012000 ]

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Heimtier (Hund, Katze, Frettchen) ins Ausland verreisen möchten, sind einige Anforderungen zu beachten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Haustierarzt beziehungsweise Ihrer Haustierärztin.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen EU-Heimtierausweis für Ihr Haustier (Hund, Katze, Frettchen) ausstellen lassen wollen:

  • Vereinbaren Sie vorab einen Termin bei Ihrem Haustierarzt.
  • Ihr Haustierarzt identifiziert Ihr Heimtier eindeutig durch Ablesen des Transponders.
  • Sollte Ihr Haustier noch nicht mit einem Transponder gekennzeichnet sein, holt dies Ihr Tierarzt nach.
  • Gegebenenfalls wird Ihr Haustier noch geimpft.
  • Jetzt kann der EU-Heimtierausweis mit den entsprechenden Eintragungen ausgestellt werden.

Voraussetzungen

Bevor der EU-Heimtierausweis von Ihrem Haustierarzt ausgestellt werden kann, muss ihr Haustier eindeutig vom Tierarzt identifiziert werden. Dies kann durch das Ablesen des Transponders erfolgen. Sollte ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen noch keinen Transponder haben, holt ihr Tierarzt die Kennzeichnung nach.  

Die Kennzeichnung durch einen Transponder erfolgt immer vor dem Ausstellen des EU-Heimtierausweises. Die Angaben zur Kennzeichnung werden durch das Laminieren der entsprechenden Seite im EU-Heimtierausweis gesichert. 

Im EU-Heimtierausweis bestätigen Sie die Angaben zum Tierhalter mit Ihrer Unterschrift. 

Im EU-Heimtierausweis sind auch die Kontaktdaten des ermächtigten Tierarztes, der den EU-Heimtierausweis ausgestellt hat, enthalten. 

Erforderliche Unterlagen

  • EU-einheitliches Heimtierausweismuster gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013: Dieses Muster liegt in der Regel jedem Tierarzt vor, der zur Ausstellung des Heimtierausweises ermächtigt ist.
  • gegebenenfalls Impfpass des Tieres (nationaler gelber Impfpass), um schon erfolgte Impfungen in den Heimtierausweis übertragen zu lassen

Fristen

Für das Ausstellen eines EU-Heimtierausweises liegen keine Fristen vor. Für die anschließende Reise ins Ausland sind gegebenenfalls Fristen zu beachten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Haustierarzt oder Ihrer zuständigen Behörde vor Ort. 

Formulare

keine Formulare vorhanden

Volltext

Der EU-Heimtierausweis ist ein für Reisen mit Heimtieren innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie für Reisen in Drittländer notwendiges Reisedokument für Hunde, Katzen und Frettchen. Er enthält unter anderem folgende Angaben:

  • Angaben zum Halter des Tieres
  • Angaben zum Tier (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Beschreibung)
  • Kennzeichnung des Tieres (Transponder//Mikrochip/Chip-Nummer, Art und Datum der Kennzeichnung)
  • Tollwutimpfung (Gültigkeit)
  • Sofern notwendig: Bestätigung eines ausreichenden Testergebnisses der Titrierung von Tollwutantikörpern (als Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung, wenn Reisen in nicht gelistete Drittländer beabsichtigt sind)
  • Weitere Impfungen oder Behandlungen, zum Beispiel gegen Echinokokken.

Den EU-Heimtierausweis erhalten Sie in Tierarztpraxen, die dazu ermächtigt wurden. Fast alle praktizierenden Tierärzte, die Heimtiere behandeln, sind ermächtigt, Heimtierausweise auszustellen.

Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein separater Impfpass nicht mehr notwendig ist. 

Hinweise:

  • Seit dem 29. Dezember 2014 dürfen bei der Erstausstellung nur noch solche Heimtierausweise verwendet werden, welche den neuen Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 entsprechen.
  • Die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellten "alten" Heimtierausweise nach dem Muster der Entscheidung 2003/803/EG behalten ihre Gültigkeit.
  • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Bedingungen für die Reise aus der EU in Drittländer oder in andere Mitgliedsstaaten bei Ihrem Haustierarzt oder Ihrer zuständigen Behörde vor Ort.

Informationen sind bei den jeweiligen Auslandsvertretungen zu erfragen.

Dokumente und Formulare

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