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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Schäden melden
[Nr.99108021224000 ]

Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

Zuständige Stelle

Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie die Bürgermeister von Güstrow, Neustrelitz, Parchim und Waren als zuständige Straßenverkehrsbehörde

Erforderliche Unterlagen

Lageplan und Skizze

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Volltext

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen
  • Ampeln

Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • rot-weiß gestreifte Schranken
  • Poller und Absperrgeländer
  • Parkscheinautomaten

Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

Das kann zum Beispiel betreffen:

  • Ampeln
    • Ausfall
    • Taktung fehlerhaft
    • einzelne Lichter defekt
    • Ruftaste defekt
    • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
    • Ampelmast verdreht oder schief
  • Verkehrsschilder
    • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
    • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
    • Verkehrsschild ausgeblichen
    • Mast verdreht oder schief
    • Verkehrsschild zugewachsen
  • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.