Aufgaben der Betreuungsbehörde:
- Beratung und Unterstützung von Betreuern und Vollmachtnehmern, Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern
- Einführung und Fortbildung der Betreuer
- Unterstützung der Vormundschaftsgerichte
- Aufklärung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Beglaubigung von Vorsorgevollmachten (notwendige Unterlagen: Vorsorgevollmacht, Personalausweis)
- Führung von Betreuungen
- Anregung und Förderung von freien Organisationen zugunsten Betreuungsbedürftiger
- Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes
Was geschieht mit mir, wenn ich aufgrund von Unfall, Krankheit oder Behinderung keine Entscheidungen mehr treffen kann? Wer denkt schon - wenn es ihm gut geht - daran, dass morgen alles anders sein könnte?
Ein jeder von uns kann durch einen Unfall, Schlaganfall, schwere Krankheit aber auch altersbedingt in diese Situation kommen.
- Wer wird dann für mich entscheiden?
- Wer wird die Anträge bei Behörden stellen, sich um meine finanziellen Angelegenheiten kümmern und notwendige Hilfen organisieren?
- Wie werden sie für mich zukünftig entscheiden?
Für ein Heim, oder kann ich zu Hause bleiben, für eine Operation, für lebensverlängernde Maßnahmen oder dagegen? Viele Menschen sind der Meinung, dass Familienangehörige "automatisch" für sie entscheiden können. Dies ist möglich soweit ein vollmachtloses Handeln akzeptiert wird. Ehegatten, Kinder oder Angehörige können ansonsten nur mit erteilter Vollmacht - einer schriftlichen Willenserklärung - handeln. Wurde niemand bevollmächtigt, ist jedoch aufgrund von Hilfebedürftigkeit eine rechtliche Vertretung erforderlich, wird vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt. Betont sei, dass der Hilfebedürftige nicht entmündigt wird.
Der Betreuer wird in den bestimmten Aufgabenkreisen wie z.B. der Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge oder Vertretung gegenüber Behörden, die sich je nach Umfang und Grad der Beeinträchtigung richten, tätig.
Zum Betreuer können Familienangehörige bestellt werden. Von Bedeutung ist dabei der Wunsch der zu betreuenden Person. Hat die betroffene Person keine Angehörigen, können auch ehrenamtliche Betreuer, Mitarbeiter eines Betreuungsvereins oder der Betreuungsbehörde bzw. freiberuflich tätige Betreuer bestellt werden.
Für Ihre persönliche Zukunft können Sie Vorsorgeregelungen treffen, in Form einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung oder einer Patientenverfügung (www.bmj.bund.de).
Informationen zu diesen Vorsorgeregelungen, aber auch zum Betreuungsrecht, erhalten Sie in der Betreuungsbehörde des Gesundheitsamt des Mecklenburgische Seenplatte an den Regionalstandorten Neustrelitz, Neubrandenburg, Demmin und Waren (Müritz).
Außenstellen befinden sich in
Malchin Tel.: 03994/29 99 88 4
Basedower Straße 74/ Haus A, 17139 Malchin Fax: 03994/23 99 74
Altentreptow Tel.: 03961/270-222
Rudolf-Breitscheid-Str. 28, 17087 Altentreptow Fax: 03961/270-200