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Beurkundungen
[Nr.lk ]

Die Urkundsperson im Jugendamt nimmt für Sie folgende Beurkundungen vor:

  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen - auch vor der Geburt 
  • Beurkundung von Sorgeerklärungen - auch vor der Geburt 
  • Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen

Es werden dafür folgende Unterlagen benötigt:

für Vaterschaftsanerkennungen:
• gültige Personaldokumente der Mutter und des Vaters
• Mutterschaftspass mit eingetragenem voraussichtlichen Geburtsdatum oder die Geburtsurkunde des Kindes
• Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter

für Sorgeerklärungen:
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Vaterschaftsanerkennung

für Unterhaltsverpflichtungen:
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung
• Aufforderungsschreiben des anderen Elternteils, des Jugendamtes oder eines Rechtsanwaltes
• bei beabsichtigter Abänderung des bestehenden Unterhaltstitels: Kopie oder Abschrift des Unterhaltstitels (Urkunde, Beschluss, Urteil)
Die Beurkundung im Jugendamt erfolgt nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Ist ein Elternteil der deutschen Sprache nicht mächtig und sind dessen persönliche Angaben oder Erklärungen erforderlich (z.B. bei Vaterschaftsanerkennung), so ist zur Aufnahme seiner Erklärung die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich. Der Dolmetscher darf nicht als befangen gelten, kein näherer Verwandter sein und muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die Entscheidung zur Geeignetheit einer Person als Dolmetscher obliegt dem/der beurkundenden Mitarbeiter/in des Jugendamtes.

Datenschutzhinweise nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit Auskünften an eine Urkundsperson des Landkreises

Dokumente und Formulare