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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Einschulungsuntersuchung durchführen
[Nr.99088028000000 ]

Zuständige Stelle

Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst)

Erforderliche Unterlagen

Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

  • gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

Formular für Einschulungsuntersuchung (siehe Rubrik "Formulare"

Liegen schriftliche Facharztbefunde vor, die es für den Schuleintritt zu beachten gilt, sind diese ebenfalls mitzubringen.

Fristen

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

Formulare

Volltext

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

Schwerpunkte der Untersuchung: 

  • Erhebung von Größe, Gewicht und Blutdruck 
  • Durchführung von Seh- und Hörtest 
  • Überprüfung des Impfstatus und Beratung zu öffentlich empfohlenen Impfungen (STIKO)
  • Erhebung des Entwicklungsstandes 
  • körperliche Untersuchung 
  • Einblick in das gelbe Kinderuntersuchungsheft (U-Heft)

Hinweis: Die Untersuchungspflicht bezieht sich auch auf Kinder, die im Jahr zuvor zurückgestellt wurden oder vorzeitig eingeschult werden sollen