Nutzen Sie neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice gerne die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit / Wochentag) innerhalb der ...
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email aninfo@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.
Möchten Sie als selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsvermittler können Sie schriftlich beantragen:
Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.
Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.
Voraussetzungen
Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurden:
Verbrechen
Diebstahl
Unterschlagung
Erpressung
Betrug
Untreue
Geldwäsche
Urkundenfälschung
Hehlerei
Wucher
Insolvenzstraftaten
Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
mangels Masse abgewiesen wurde oder
Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.
Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Derzeit gilt eine Mindestdecksumme von:
EUR 1.276.000 für jeden Versicherungsfall und
EUR 1.919.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
Erforderliche Unterlagen
Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
bei Unternehmenssitz in Deutschland:
Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
bei Wohnsitz in Deutschland:
Führungszeugnis (Belegart O) und
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
bei Wohnsitz in Deutschland:
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
Bescheinigung des Insolvenzgerichts
Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe
Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Achtung: Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann Ihre IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.
Fristen
Entscheidung über den Antrag: innerhalb von 3 Monaten
Hinweis: Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Formulare
Formulare: erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer
Onlineverfahren möglich: teilweise, je nach IHK unterschiedlich
Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen IHK. Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.
Als Versicherungsvertreter:
vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und
als dessen Sachverwalter, stehen Sie auf Grundlage eines Vertretervertrages auf der Seite des Versicherungsunternehmens.
Als Versicherungsmakler:
vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag der Kunden und
stehen als dessen Interessenwahrer auf der Seite des Kunden.
Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige:
Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.
Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden.
Dokumente und Formulare
Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.