Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
[Nr.99018008005000 ]

Zuständige Stelle

Die Antragstellung erfolgt bei den Gesundheitsämtern der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt), die für den Ort der künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist.

Verfahrensablauf

Informationen über den Verfahrensablauf erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.

Erforderliche Unterlagen

Für die große Heilpraktikerprüfung:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • ein Nachweis darüber, dass mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde
  • amtliches Führungszeugnis, dass nicht älter als drei Monate sein darf
  • ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antrag stellenden Person infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt
  • Nachweise von Schulungen für heilkundliche Tätigkeiten
  • Information, ob eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf die heilkundliche Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragt wird
  • Anschrift des beabsichtigten Niederlassungsortes (Praxis)
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes) und Arbeitserlaubnis (bei beabsichtigter Ausübung)

Für den Sektoralen Heilpraktiker sind die erforderlichen Unterlagen im zuständigen Gesundheitsamt zu erfragen.

Formulare

Volltext

Wenn Sie die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 2 und § 10 der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Ab 2025 werden keine allgemeinen Heilpraktikerüberprüfungen und auch keine sektoralen Heilpraktikerüberprüfungen im Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte durchgeführt.
Entsprechende Informationen bezüglich der künftigen Prüfstellen im Land MV sind den Merkblättern zu entnehmen.
Für die Beantragungen bezüglich der Anerkennung des sektoralen Heilpraktiker nach Aktenlage sind wir weiterhin für Sie der richtige Ansprechpartner, vorausgesetzt, dass sich Ihr Wohnsitz in unserem Landkreis befindet.

Ihr Ansprechpartner:
Cindy Dobberstein
Hygieneinspektor
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg
Gesundheitsamt/Gesundheitsschutz
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395/57087-2399
Fax: 0395/57087-65952
E-Mail: cindy.dobberstein@lk-seenplatte.de

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.