Präventionsrat für Kriminalitätsvorbeugung
Die Lebensqualität eines Landkreises zeichnet sich auch maßgeblich durch ihre Sicherheit aus. Die wichtigsten Ziele kommunaler Präventionsarbeit sind die quantitative und qualitative Reduzierung von Kriminalität und die Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung und der Gäste im Landkreis MSE. Dazu ist es erforderlich möglichst viele Akteure zusammenzubringen, einzelne Beiträge zur Prävention zu bündeln und ressortübergreifend Lösungen für örtliche Problemlage zu erarbeiten.
Zusammenarbeit
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat hierfür einen Präventionsrat für Kriminalitätsvorbeugung (KPR) gegründet. Unter der Leitung des 1. Stellvertretenden Landrates, Kai Seiferth, arbeiten hier ca. 20 Fachleute aus Verwaltung, Polizei, Justiz, Politik, Vereinen und Verbänden zusammen:
- Ordnungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
- Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
- Amtsgericht Neubrandenburg
- Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
- Polizeiinspektion Neubrandenburg
- Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg
- Bundespolizeiinspektion Stralsund
- Bundespolizei Neustrelitz
- Staatliches Schulamt
- Kreissportbund
- Präventionsrat der Stadt Neubrandenburg
- Regionalzentrum für demokratische Kultur
- Vorsitzende des Jugendhilfeausschuss des Kreistages
- Vorsitzender des Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur des Kreistages
- Vorsitzender des Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Integration des Kreistages
- Vorsitzender des Ausschuss Ordnung und Sicherheit des Kreistages
Finanzielle Unterstützung für regionale Projekte
Wichtige Hinweise!
Der Präventionsrat für Kriminalitätsvorbeugung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte kann finanzielle Zuschüsse für Präventionsprojekte vergeben, die der Kriminalitätsvorbeugung dienen.
Unterstütz werden soll vor allem die praktische Präventionsarbeit vor Ort. Anträge können Städte, Gemeinden, freie Träger, Institutionen oder Einzelpersonen, die im Sinnen der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind, stellen. Grundlage für die Fördermittelvergabe ist die „Richtlinie zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung“. (Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums MV vom 05.Juli 2010 )
Es können durch den Landkreis Mikroprojekte bis maximal 1000 € gefördert werden. Ein 20 %iger Eigenanteil sollte vorhanden sein.
Beispiele für Präventionsprojekte:
- Medien- und Kommunikationsaufklärung
- Sport statt Gewalt
- Jugendkriminalität
- Umgang mit Rauschmitteln
- Verkehrssicherheit
- Gewalt gegen Frauen
- Sexualisierte Gewalt
- Integration als Prävention
- Diskussionsrunden und Vorträge zu Präventionsthemen
Zuwendungsfähig sind u.a. Ausgaben für:
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige bis zu einer Höhe von 5 €/Stunde
- Honorarkosten
- Verbrauchsmaterial
- Eintrittsgelder
- Miet- und Bewirtschaftungskosten
- Fahrkosten
- Verpflegungskosten
- Öffentlichkeitsarbeit
Dokumente und Formulare
Antrag auf Beteiligung an einer Präventionsmaßnahme (PDF, 538 kB, 27.01.2021)