Prostituiertenschutzgesetz
Für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes bedarf es einer Erlaubnis.
Kontakt: Prostitution-Gewerbe@wm.mv-regierung.de
Anträge und Informationen finden Sie unter dem Link https://www.regierung-mv.de
Das Ordnungsamt führt das Genehmigungsverfahren und die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Betrieb einer Prostitutionsstätte nach dem Prostituiertenschutzgesetz durch.
Dokumente und Formulare
Informationsblatt DSGVO - Ordnungsamt / Prostitutionsschutzgesetz (PDF, 63 kB, 20.01.2021)