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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Sperrmüll: zur Entsorgung abgeben
[Nr.99001009004000 ]

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Die Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können Sperrmüll in den jeweiligen Wertstoffhöfen abgeben.

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:

  • vorhandene Bringsysteme (Wertstoffhöfe) und
  • Abfallgebühren.

Voraussetzungen

Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

Formulare

Volltext

Wertstoffhöfe

Sperrige Abfälle können auf den Wertstoffhöfen selbst angeliefert werden. Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen (bis zu 5 m³) gebührenfrei / auch ohne Vorlage einer Sperrmüllkarte. 

Adresse und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/?object=tx%7c2761.2&ModID=10&FID=2037.392.1