Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Die Kreisverwaltung ist zuständig für Gehwegschäden an Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat jedoch keine Gehwege in seiner Baulast.
keine
wünschenswert: Lageplan
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.
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