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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Pflanzenschutzmittel: Genehmigung für die Anwendung in einem anderen Anwendungsgebiet beantragen
[Nr.99093010001000 ]

Der Pflanzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen.

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten ist online verfügbar.

Das ausgefüllte Formular ist postalisch an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V zu senden.

Voraussetzungen

Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall kann genehmigt werden, wenn folgende Anwendung vorgesehen ist:

  • an Pflanzen, die nur in einem geringfügigen Umfang angebaut werden, oder
  • gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen.

Erforderliche Unterlagen

Das nachfolgende Formular ist vollständig ausgefüllt an den Pflanzenschutzdienst einzureichen:

Fristen

Antragstellung mindestens drei Wochen vor der beabsichtigten Behandlung. Die Genehmigungen werden in der Regel für zwei Jahre erteilt.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Rechtsbehelf

Widerspruch

Volltext

Der Pflanzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen, wenn

  1. die Anwendung vorgesehen ist
    1.  an Pflanzen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden, oder
    2.  gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen,

und

  1. die vorgesehene Anwendung derjenigen in einem mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet entspricht.

Die Genehmigung können außer dem Zulassungsinhaber beantragen:

  1. derjenige, der Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft anwendet,
  2. juristische Personen, deren Mitglieder Personen nach Nummer 1 sind.

Dokumente und Formulare

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