Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
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Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zuwendungen für landwirtschaftliche Beratungsleistungen.
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Verfahrensablauf
Über eine Rahmenvereinbarung anerkannte Beratungsanbieter stellen bei der Rechnungsstelle (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V) einen schriftlichen Antrag auf Förderung.
Die Anträge sind mit einem einheitlichen Vordruck jährlich bis zum 31. März oder bis zum 30. September einzureichen. Das Antragsformular ist erhältlich beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V.
Voraussetzungen
Anerkennung der Beratungsanbieter und der Beratungskräfte
Anerkannte Beratungsinhalte
Erforderliche Unterlagen
Anzeige eines Beratungsvorhabens
Absichtserklärungen mit Landwirten
Fristen
Einreichung jährlich bis zum 31. März oder bis zum 30. September
Ziel ist es, eine wettbewerbsfähige, nachhaltige umwelt- und naturschonende sowie an den Klimawandel angepasste und tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft zu entwickeln, die einen Beitrag zur Förderung der Biodiversität und zur Landschaftspflege leistet.
Einzelbetriebliche Beratungsvorhaben in der Landwirtschaft mit nachstehenden Inhalten:
Beratungen zu Grundanforderungen der Betriebsführung oder Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand,
Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommenden landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen,
Beratung zu Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels,
Beratung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung,
Beratung zur Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft,
Beratung zu den Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz,
Beratung zu Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren,
Beratung zur Diversifizierung einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen,
Beratung zu Fragen des Ökolandbaus.
Wer wird gefördert?
Empfänger der Beratungsleistung sind landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse. Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an den Beratungsanbieter.
Wie wird gefördert?
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 % bis 100 %
Für Sektions- oder Untersuchungsmaterial im Rahmen der Tierseuchendiagnostik gilt zusätzlich zu den oben genannten Zeiten: arbeitstäglich von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Proben, welche in dieser zusätzlichen Entgegennahmezeit angeliefert werden, können erst am nächstfolgenden Arbeitstag bearbeitet werden.
Sektionstiere über 15 kg sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Pathologie abzugeben!
Wochenende/Feiertage:
Bei dringenden Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchendiagnostik (z. B. akuter Seuchenverdacht) ist der zuständige Amtstierarzt und der Leitungsdienst des LALLF (Tel. 0170 3387696) zu informieren. Auf amtstierärztliche Anweisung wird eine Probenannahme und ggf. eine Untersuchung organisiert.