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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Zuschuss für die Weiterbildungsgrundversorgung an Volkshochschulen beantragen

Als anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach § 6 WBFöG können Sie eine Förderung von Veranstaltungen im Rahmen der Weiterbildungsgrundversorgung beantragen.

Zuständige Stelle

Bildungsministerium M-V

Volltext

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Veranstaltungen im Rahmen der Weiterbildungsgrundversorgung, die insbesondere geeignet sind, zur Weiterentwicklung des lebensbegleitenden Lernens oder der Erhöhung der Qualität in diesem Bereich beizutragen.

Die geförderten Maßnahmen dienen dazu, allen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ein plurales und flächendeckendes Weiterbildungsangebot zu bieten. So soll insbesondere die individuelle Bereitschaft zum lebensbegleitenden Lernen unterstützt und gefördert werden. Die Weiterbildung soll die Vertiefung und Ergänzung vorhandener oder den Erwerb neuer Kompetenzen und Qualifikationen ermöglichen, zur Orientierung und Lebenshilfe dienen sowie zu selbständigem, eigenverantwortlichem und kritischen Handeln im persönlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben befähigen. Dazu gehört  auch die Fähigkeit zu dem verantwortlichen Umgang mit der Natur. Bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote sollen deshalb auch die Nachhaltigkeit befördern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung nach § 6 WBFöG M-V, welche die Landkreise und kreisfreien Städte errichten und unterhalten. Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der Volkshochschulen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Art einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Grundlage der Förderung sind die förderfähigen Unterrichtseinheiten der Verwendungsnachweise des Vorvorjahres.

Dokumente und Formulare

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