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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
[Nr.99107007149000 ]

Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder einer Tagespflegestelle kann vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist.

Zuständige Stelle

Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages beziehungsweise der Verpflegungskosten stellen. Dazu benötigen Sie ein spezielles Antragsformular. Beachten Sie, dass die verschiedenen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) auch unterschiedliche Antragsformulare verwenden. Erfragen Sie bitte auch bei diesen, wo und zu welchen Terminen Sie die ausgefüllten Anträge wieder abgeben können.

Eltern haben die Möglichkeit, wenn die Belastung unter Berücksichtigung des Einkommens nicht oder nur teilweise zumutbar ist, einen Antrag auf Ermäßigung Ihres Beitrages zu stellen. Zusätzlich zu diesem Antrag ist ein Antrag auf Leistung für Bildung- und Teilhabe zu stellen, damit die Kosten der Mittagsverpflegung übernommen werden können.

Voraussetzungen

  • Das Kind besucht eine Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder die Förderung erfolgt in Kindertagespflege.
  • Die finanzielle Belastung ist den Eltern nicht zuzumuten.
  • Die Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege besitzt die gesetzlich geforderte Betriebs- bzw. Pflegeerlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Verdienstbescheinigung (drei aktuelle, aufeinander folgende Gehalts- beziehungsweise Lohnabrechnungen)
  • Rentenbescheid oder jährliche Rentenanpassungsbescheinigung
  • Nachweis der Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosenunterstützung, Krankengeld, Wohngeld, Kindergeld)
  • Mietvertrag
  • Bestätigung der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson

Aus der Bestätigung der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson muss hervorgehen, welche Betreuungsart und welcher Betreuungsumfang (Ganztags-, Halbtags-, Teilzeitplatz) besteht, wie hoch der Elternbeitrag ist und seit wann das Kind betreut wird.

  • Bescheid des Arbeitsamtes (ALG I, ALG II, Unterhaltsgeld)
  • aktuelle Einkommensnachweise (Nettolohnbescheinigung) der letzten 3 Monate bzw. von Dezember des Vorjahres
  • Ausbildungsvergütung
  • BaföG-Bescheid
  • BAB-Bescheid
  • Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien und sonstige Einkommenssteuerbescheid
  • Nachweis über Krankengeld
  • Rentenbescheide wie Waisenrente, Witwenrente, Erwerbsunfähigkeit und sonstige Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Mutterschafts- /Elterngeldbescheid
  • Nachweis Unterhaltszahlungen (Gerichtsurteil, Unterhaltsvorschuss, private Vereinbarung bzw. Kontoauszug)
  • Nebeneinkünfte/ geringfügige Beschäftigung
  • Kindergeld (Kopie eines Kontoauszuges)
  • Kinderzuschlag (Kopie Bescheid Familienkasse)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

bei Selbständigen: 

  • Vorlage der Gewinn- und Verlustrechnung/ BWA/ Einnahme- Überschuss - Rechnung 
  • Nachweis Existenzgründerzuschuss 
  • Einkommenssteuerjahresausgleich

Nachweise über Ausgaben aller Haushaltsangehörigen:

  • Nachweis über Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Kinder 
  • Beiträge an Berufsverbände 
  • doppelte Haushaltsführung 
  • Riester

Kosten der Unterkunft 

  • Kaltmiete (Kopie des Mietvertrages) 
  • Wohngeld

bei Hauseigentum (monatliche Belastung) 

  • Grundsteuer 
  • Gebäudeversicherung Haus- bzw. Modernisierungskredit (nur Schuldzins – vom Kreditinstitut bestätigen) 
  • Schornsteinfeger 
  • Lastenzuschuss 
  • Müllgebühren 
  • Wasser/Abwasser
    Hinweis: Rechnungen über Heizöl-, Kohle-, Holz- und Gaslieferungen, Stromkosten, Kosten für Telekommunikation bleiben unberücksichtigt.

Versicherungen 

  • Hausrat-, Privathaftpflichtversicherung 
  • Krankenversicherung/ Rentenversicherung (nur bei Selbständigen)

Fahrten zur Arbeit

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in km (einfache Fahrt) vom Arbeitgeber bestätigt

Kosten der Betreuung des Kindes/der Kinder in Kita bzw. in Tagespflege 

  • Betreuungsvereinbarung mit dem monatlichen Elternbeitrag bzw. Gebührenrechnung über die Höhe des monatlichen Elternbeitrages

Formulare

Volltext

Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder einer Tagespflegestelle kann vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist. Dies gilt auch für die Kosten der Verpflegung. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen.

Die Kostenübernahme wird ab Beginn des Antragsmonats gewährt. Sie sollten den Antrag daher spätestens in dem Monat stellen, ab dem Ihr Kind die Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege besucht.

Nach § 29 Abs. 2 KiföG M-V ist das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Übernahme der Verpflegungskosten verpflichtet, soweit den Eltern eine Kostenbeteiligung entsprechend § 90 Abs.4 SGB VIII nicht oder nur anteilig nicht zuzumuten ist.