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Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen beantragen
[Nr.99033013080000 ]

Für die Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Denkmalen können Sie einen Antrag auf Landesförderung beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V stellen.

Zuständige Stelle

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, Domhof 4/5, 19055 Schwerin

Voraussetzungen

  • bei dem Objekt muss es sich um ein Denkmal handeln
  • Antragsteller muss Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltsberechtigter sein
  • Maßnahme darf noch nicht begonnen sein

Es muss sich um Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz handeln

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • detaillierte Kostenschätzung eines Ingenieur-/Architekturbüros bzw. Vorlage mind. drei vergleichbarer Angebote
  • aussagekräftige, detaillierte Schadensdokumentation
  • aktueller Grundbuchauszug
  • Lageplan/Stadtplan mit Kennzeichnung Flur/Flurstück
  • ggf. Planungszeichnungen/Grundrisse
  • erforderliche Genehmigungen (denkmalrechtliche -/Baugenehmigung)
  • bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung
  • ggf. Vertretungsberechtigung

Fristen

Der Antrag auf Fördermittel von denkmalpflegerischen Maßnahmen soll bis zum 31. Oktober eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht sein.

Formulare

Rechtsbehelf

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Volltext

Das Land gewährt Zuwendungen für Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen dienen.

Denkmalschutz und Denkmalpflege obliegen dem Land, den Landkreisen und Gemeinden. Fachbehörde ist das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege. Es berät und unterstützt die Denkmalschutzbehörden in der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz.
Pflicht eines jeden Denkmaleigentümers ist es, das Denkmal zu erhalten und zu pflegen. Hierzu kann eine von der Fachbehörde bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung herangezogen werden. Sie umfasst im Wesentlichen eine Analyse des Bestandes, eine Beschreibung von geplanten Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzung.
Jeder Denkmaleigentümer hat einen Anspruch auf die gesetzlich geregelten steuerlichen Erleichterungen, wenn er sein Denkmal in Absprache mit den zuständigen Behörden erhält und nutzt.

Für die Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Denkmalen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Landesförderung beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege zu stellen. Gegenstand der Förderung ist stets der denkmalbedingte Mehraufwand. Die von der Fachbehörde bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung ist Bestandteil eines Antrages für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zum Erhalt des Denkmals.

Dokumente und Formulare

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