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Kraftfahrzeug: abmelden
[Nr.99036008070000 ]

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Dokumente und Formulare

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Zuständige Stelle

Beantragung bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Volltext

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragen.
Das Kennzeichen wird grundsätzlich sofort nach Außer-Betrieb-Setzung wieder freigegeben.
Soll das Kennzeichen bei einer erneuten Zulassung wiederverwendet werden, kann dieses gegen Gebühr befristet reserviert werden.