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Förderung: Vorhaben zur Regeneration von Mooren und Feuchtgebieten beantragen

Das Land gewährt Zuwendungen für investive Vorhaben zur Regeneration von Mooren und Feuchtgebieten sowie Planungen von Vorhaben zur Regeneration von Mooren und Feuchtgebieten.

Online-Dienste

Zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2, Referat 230

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie über das Online-Antragsverfahren für die Projektförderung beim Land M-V.

Bewilligungsbehörde ist das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.

Antragstellung:

  • Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag formal und inhaltlich und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach.
  • Bei einer positiven Entscheidung wird Ihnen von der Bewilligungsbehörde ein Zuwendungsbescheid zugesandt.
  • Bei einer negativen Entscheidung erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Ablehnungsbescheid.

Voraussetzungen

Die Projektflächen müssen nachweislich freiwillig für die Umsetzung der Vorhaben verfügbar gemacht werden können. Das bedeutet, dass entweder die Zustimmung der betroffenen Eigentümer und Nutzer oder eine wasser- oder naturschutzrechtliche Genehmigung oder ein Planfeststellungsbeschluss vorliegen muss.

Mit der Umsetzung der Maßnahme darf vor der Antragstellung nicht begonnen worden sein.

Zuwendungen für Investitionen (investive Vorhaben zur Regeneration von Mooren und Feuchtgebieten) werden nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag 50.000,00 EUR (netto) nicht unterschreitet. Zuwendungen für immaterielle Zuwendungen (Planungen von Vorhaben zur Regenration von Feuchtgebieten und Mooren) werden nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag 10.000 EUR (netto) nicht unterschreitet.

Die Zuwendung darf nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Wertes oder der Wirtschaftlichkeit des Betriebes des privaten Begünstigten führen.

Zuwendungen werden nur für Maßnahmen gewährt, die in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.

Die zuwendungsfähigen Kosten der geförderten Maßnahme dürfen nicht bereits Gegenstand einer anderen Förderung sein. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Für Planungen von Vorhaben zur Regeneration von Mooren und Feuchtgebieten muss die Projektfläche größer als 50 ha und die hydrologischen, wasserwirtschaftlichen, Eigentums- oder Nutzungsverhältnisse im Projektgebiet komplex sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag
  • Nachweis Flächenverfügbarkeit (wenn Planfeststellungsbeschluss nicht vorliegt)
  • Vorhabenbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Kostenschätzung
  • Lageplan
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen einer Doppelförderung

Nicht öffentliche Antragsteller müssen spätestens bis zum ersten Zahlungsantrag das Formblatt »Anlage (ZA) Angebotseinholung« ausfüllen und zum Online-Antrag hochladen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Formulare

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Urheber

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