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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Förderung: Zuschuss für den Aufbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beantragen

Verbesserung der technischen Infrastruktur der Verkehrsunternehmen für die Ausgabe und Kontrolle von eTickets

Zuständige Stelle

VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH

Verfahrensablauf

Antragsverfahren
Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Das Antragsformular ist unter www.vmv-mbh.de/die-vmv/foerderung abrufbar.
Der Antrag ist bei der VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH einzureichen. Dem Antragsteller ist der Antragseingang schriftlich zu bestätigen.

Bewilligungsverfahren
Bewilligungsbehörde ist die VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schloßstraße 37, 19053 Schwerin. Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

Anforderungs- und Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf Mittelanforderung. Die Zuwendungen werden in einem Zuwendungsbescheid bewilligt. Der Zuwendungsempfänger erhält Abschlagszahlungen.
Das für die Mittelanforderung notwendige Formular ist unter www.vmv-mbh.de/die-vmv/foerderung abrufbar.

Verwendungsnachweisverfahren
Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen. Der Abschluss des Vorhabens ist der Bewilligungsbehörde zeitnah schriftlich anzuzeigen. Erstreckt sich die Investition über mehrere Jahre, so ist binnen drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in dem jeweiligen Haushaltsjahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis zu führen. Für die Nachweise sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden.
Der Verwendungsnachweis ist der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
Es besteht unabhängig von der Erreichung des Zuwendungszwecks bei einer Erhöhung der zuwendungsfähigen Ausgaben die Möglichkeit der Erhöhung des Zuwendungsbetrags über den festgelegten Höchstbetrag hinaus. Diese Entscheidung erfolgt in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung. Ein Rechtsanspruch auf Nachfinanzierung besteht nicht.
Weiterhin ist die zweckentsprechende Verwendung von Gegenständen, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt worden sind, zur Mitte und zum Ende der Zweckbindungsdauer sowie innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme nachzuweisen. Für die Nachweise sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden.
Nach Vorlage und abschließender Prüfung des Verwendungsnachweises erhält der Zuwendungsempfänger einen endgültigen Zuwendungsbescheid.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass

  • das Vorhaben einen maßgeblichen Bezug zum ÖPNV auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat,
  • das Vorhaben im Einklang mit den Planungen und Zielen des Landes M-V und der ÖPNV- Aufgabenträger nach § 3 Abs. 3 ÖPNVG M-V steht,
  • das Vorhaben mit städtebaulichen Maßnahmen abgestimmt ist, soweit ein Zusammenhang besteht,
  • das Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist und durchgeführt wird,
  • die Abstimmung mit allen zuständigen Behörden erfolgt ist,
  • mit der Maßnahme nicht begonnen wurde und auch nicht vor Bewilligung der Zuwendung begonnen wird, gegebenenfalls wird der Antragsteller den vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen,
  • das Vorhaben die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt
  • eine aktuelle Datenauswertung aus dem »rechnergestützten Haushaltsbewertungs- und Informationssystem der Kommunen - Rubikon« vorgelegt wird.

Kosten

keine

Formulare

Rechtsbehelf

  • Widerspruch bei der VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schwerin

Urheber