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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

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Förderung: Zuwendung für die Aufarbeitung der SED-Diktatur beantragen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Aufarbeitung der SED-Diktatur.  Gefördert werden Projekte, die sich mit der SBZ/DDR-Vergangenheit, deren politischen, sozialen und psychosozialen Folgen auseinandersetzen.

Zuständige Stelle

Der Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur

Verfahrensablauf

Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

Voraussetzungen

Der Träger des Projektes muss die Gewähr dafür bieten, dass er auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern arbeitet.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Projektbeschreibung (Anlage 1)
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 2)
  • Kopien der Zuwendungsbescheide anderer öffentlicher Stellen und / oder Dritter  

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Formulare

Urheber

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