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Förderung: Zuwendungen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur beantragen
[Nr.99400083017000 ]

Ziel des Bundesförderprogramms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Das Förderprogramm richtet sich nicht an Bürger, sondern an Kommunen und Landkreise.

Zuständige Stelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Bewilligung ist formgebunden. Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern stellt auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verfügung, das nach dem elektronischen Absenden innerhalb von 14 Tagen unterschrieben an die Bewilligungsbehörde zu senden ist. Anlagen zum Antrag sind ausschließlich auf elektronischem Weg einzureichen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass das Vorhaben:

  • durch die gezielte Verbesserung der Radinfrastruktur deren Attraktivität und Sicherheit erhöht, einen Beitrag zur Schaffung durchgängiger Netze leistet und mindestens entsprechend den bundesweit anerkannten technischen Regelwerken, geplant und umgesetzt wird; Ausnahmen sind auf kurze Streckenabschnitte zu beschränken und zu begründen,
  • eine eigene Verkehrsbedeutung insbesondere für Berufs- oder Alltagsverkehre hat und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales vom Kfz auf das Fahrrad aufweist,
  • nicht ausschließlich touristischen Verkehren dient oder zu dienen bestimmt ist,
  • im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes oder Radnetzes geplant und umgesetzt wird,
  • dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig - einschließlich Winterdienst - durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden kann.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag (Vorlage auf der Homepage des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern)
  • Mit dem Antrag sind folgende, aktuelle Unterlagen (soweit zutreffend) zu übergeben (ausschließlich digitale Übermittlung):
    • Vorhabenbeschreibung
    • Zeitplan
    • RUBIKON-Auszug
    • Finanzierungsnachweise durch andere öffentliche Stellen
    • Bei finanzschwachen Kommunen (lt. RUBIKON orange oder rot): Stellungnahme der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde
    • Baubeschreibung einschließlich Planungsunterlagen mit detaillierter Kostenschätzung
    • Lageplan sowie relevante zeichnerische Unterlagen
    • Dokumentation der Erhaltungskonzeption (beim Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen)
    • Radverkehrskonzept beziehungsweise Netz und eine Erläuterung, inwiefern sich die Maßnahme darin einfügt und es die dauerhafte Erhaltung der geförderten Maßnahme berücksichtigt
    • Bei Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen, die auf einem touristischen Radfernweg beziehungsweise Rundweg liegen: eine Bestätigung der Nutzung auch vom Alltagsradverkehr
    • eine Erläuterung, warum die Maßnahme insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales vom Kfz auf das Fahrrad aufweist

Kosten

keine

Formulare

Rechtsbehelf

Widerspruch kann eingelegt werden beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale, Werkstraße 213, 19061 Schwerin

Urheber