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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

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Luftsicherheit: Rezertifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern beantragen
[Nr.99080169001000 ]

Wenn Sie eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder im Luftsicherheitsbereich rezertifizieren lassen möchten, dann können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.

Zuständige Stelle

Luftsicherheitsbehörde

Verfahrensablauf

Wenn Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder rezertifizieren möchten, können Sie dies formlos und schriftlich bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen:

  • Zuerst melden Sie den Bedarf für die Rezertifizierung der Ausbilderin oder des Ausbilders bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde und übermitteln gleichzeitig die Nachweise der erforderlichen Fortbildungsunterweisungen.
  • Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Dokumente entgegen und prüft diese inhaltlich.
  • Gegebenenfalls werden Rückfragen an Sie per E-Mail gestellt.
  • Vor der Rezertifizierung führt die zuständige Luftsicherheitsbehörde eine Lehrprobe bei der Ausbilderin beziehungsweise dem Ausbilder durch.
  • Nach erfolgreich absolvierter Rezertifizierung erfolgt die Ausstellung der Rezertifizierungsurkunde.
  • Die Rezertifizierungsurkunde und ein Bescheid werden postalisch an die zu rezertifizierende Person (die Ausbilderin oder den Ausbilder) gesendet.
  • Der Flugplatzbetreiber erhält postalisch eine Kopie der Urkunde und einen Bescheid.
  • Der Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber postalisch gesendet.

Wenn Sie eine Rezertifizierung online beantragen wollen:

  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie wählen die Antragsart »Rezertifizierung von AusbilderInnen« aus.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Abschluss einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung.
  • Sie haben eine aktuelle Zertifizierung.
  • Sie haben die erforderlichen Fortbildungen absolviert.

Erforderliche Unterlagen

Fortbildungsnachweise

Kosten

  • Gebühren nach zentraler Verordnung - Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)

    Gebühr: 500,00 EUR (Vorkasse: nein)

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Rechtsbehelf

Widerspruch

Urheber

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