Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.
Sie können finanzielle Hilfe für Ihren Schulbesuch oder ein Praktikum erhalten, wenn Ihre Eltern nicht viel verdienen oder wenn Sie bereits eine Weile gearbeitet haben. Diese Hilfe nennt man BAföG.
Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise und kreisfreien Städte
Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten:
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten:
Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid per Post mitgeteilt.
Die Anträge auf Gewährung von Ausbildungsförderung sind in der Regel an das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises / der kreisfreien Stadt zu richten, in dessen Bezirk die Eltern des Auszubildenden ihren ständigen Wohnsitz haben.
Hinweis: die Anträge sind rechtzeitig zu stellen. Ein Zahlungsanspruch besteht vom Beginn des Monats, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Um die Antragsfrist zu wahren, genügt zunächst ein formloser Antrag.
Für Studenten an Fachhochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien sind die jeweiligen Studentenwerke zuständig.
Antragsformulare für Schüler und Fachschüler erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen zur Beratung persönlich oder telefonisch zur Verfügung
Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.
Es fallen keine Kosten an.
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können.
Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen.
Die Förderung BAföG erhalten Sie zur Finanzierung
Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie neben der finanziellen Bedürftigkeit weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind:
Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner oder Sie selbst etwas mehr verdienen.
Als Schülerin oder Schüler erhalten Sie die finanzielle Unterstützung in der Regel als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen. Als Schülerinnen und Schüler an Höheren Fachschulen erhalten Sie Förderung in monatlichen Auszahlungsraten zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen.
Grundsätzlich können Sie, wenn Sie einen berufsqualifizierenden Abschluss im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn Sie nicht zu Hause wohnen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie den gewünschten Abschluss nicht in der Nähe machen können.
Der monatliche Bedarf für Schülerinnen und Schüler beträgt:
Auch wenn Sie während Ihrer Schulzeit zum Beispiel ein Jahr im Ausland verbringen, können Sie BAföG erhalten. Bei einem Auslandsaufenthalt werden Zuschläge zu den Reisekosten für die Hin- und Rückreise gewährt.
Folgende Beträge werden angerechnet, das heißt, sie verringern Ihren BAföG-Bedarf:
Elternunabhängiges BAföG: Das Einkommen Ihrer Eltern wird nicht herangezogen, wenn Sie
Wenn Sie ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen, erhalten Sie elternunabhängiges BAföG. Das heißt, das Einkommen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung Ihres BAföG-Bedarfs nicht berücksichtigt.
Hinweis: Ausgangspunkt für die Einkommensberechnung ist grundsätzlich die Summe der positiven Einkünfte. Im Ausbildungsförderungsrecht ist das für angestellte Personen das Bruttoeinkommen abzüglich der
Kindergeld, das Ihre Eltern für Sie erhalten, wird nicht angerechnet.
Praktikantinnen und Praktikanten:
Mit BAföG können nur Praktika gefördert werden, die
Sie müssen dem Amt für Ausbildung jede Änderung der wirtschaftlichen Lage sowie der Familien- und Ausbildungsverhältnisse sofort schriftlich mitteilen. Dazu gehört zum Beispiel,
BAföG-geförderte Auszubildende mit Kindern bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres können einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag als Zuschuss erhalten, der nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird. Dieser beträgt einheitlich 150 ¤ monatlich für jedes Kind.