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Kreistag

Wahltag 26. Mai 2019  / 77 Abgeordneten  / Wahlperiode fünf Jahre

Die Wahlperiode des Kreistages beginnt mit dem Wahltag. Sie endet mit dem Beginn der nächsten Wahlperiode.
Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den im Gesetz vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. Gemäß dem Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern werden die kommunalen Vertretungen aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Der Kreistag hat seine Geschäftsordnung am 8. November 2011 beschlossen.

Sitze im Kreistag
Das Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern legt die Anzahl der Kreistagsmitglieder in Landkreisen nach der Einwohnerzahl fest. Danach haben Kreise mit mehr als 175.000 Einwohnern 69 Sitze im Kreistag zu besetzen.
In Landkreisen, deren Gebiet sich über eine Fläche von mehr als 4.000 Quadratkilometern erstreckt, erhöht sich die Zahl der Kreistagsmitglieder um acht. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat 275.406 Einwohner auf einer Fläche von 5.469 Quadratkilometern mit 172 Gemeinden. Der Kreistag besteht somit aus 77 Kreistagsmitgliedern.

Der Kreistag setzt sich wie folgt zusammen:

Aufgaben des Kreistages

Der Kreistag entscheidet u. a. in folgenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises:

  • Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Stellenplanes
  • Übernahme neuer Aufgabenbereiche
  • Erlass und Änderung von Satzungen
  • Errichtung, Erweiterung und Auflösung kreiseigener wirtschaftlicher Unternehmen
  • Mitgliedschaft in Zweckverbänden
  • Geschäfte über Vermögensgegenstände des Kreises


Gesetzliche Grundlagen

Aufgaben der Politik