Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Die Wahlperiode des Kreistages beginnt mit dem Wahltag. Sie endet mit dem Beginn der nächsten Wahlperiode.
Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den im Gesetz vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. Gemäß dem Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern werden die kommunalen Vertretungen aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Der Kreistag hat seine Geschäftsordnung am 15. Juli 2024 beschlossen.
Sitze im Kreistag
Das Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern legt die Anzahl der Kreistagsmitglieder in Landkreisen nach der Einwohnerzahl fest. Danach haben Kreise mit mehr als 175.000 Einwohnern 69 Sitze im Kreistag zu besetzen.
In Landkreisen, deren Gebiet sich über eine Fläche von mehr als 4.000 Quadratkilometern erstreckt, erhöht sich die Zahl der Kreistagsmitglieder um acht. Der Kreistag besteht somit aus 77 Kreistagsmitgliedern in sechs Fraktionen.
Der Kreistag setzt sich wie folgt zusammen:
Aufgaben des Kreistages
Der Kreistag entscheidet u. a. in folgenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises:
Gesetzliche Grundlagen