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Ausschüsse

Kreisausschuss

Jeder Kreistag hat einen Kreisausschuss zu bilden. Diesem gehören laut Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 16 Mitglieder des Kreistages an. Der Landrat gehört dem Kreisausschuss als stimmberechtigter Vorsitzender an.

Die Sitzungen des Kreisausschusses sind laut Hauptsatzung öffentlich.

Beratende und weitere Ausschüsse

Der Kreistag kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen des Zuteilungs- und Benennungsverfahrens.

Nach der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte bildet der Kreistag Ausschüsse für folgende Aufgabenbereiche:

Freiwillige Ausschüsse

Pflichtiger Ausschuss