Ausschüsse
Kreisausschuss
Jeder Kreistag hat einen Kreisausschuss zu bilden. Diesem gehören laut Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 16 Mitglieder des Kreistages an. Der Landrat gehört dem Kreisausschuss als stimmberechtigter Vorsitzender an.
Die Sitzungen des Kreisausschusses sind laut Hauptsatzung öffentlich.
Beratende und weitere Ausschüsse
Der Kreistag kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse (PDF) bilden, die beratend tätig werden. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Nach der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte bildet der Kreistag Ausschüsse für folgende Aufgabenbereiche:
Freiwillige Ausschüsse
- Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Kreisentwicklung
- Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Erneuerbare Energien
- Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Integration
- Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
- Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz
Pflichtiger Ausschuss
- Haushalts- und Finanzausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss (acht Mitglieder)
- Jugendhilfeausschuss