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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen

Für einen Bauantrag sind Lagepläne zu erstellen, wenn Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.

Zuständige Stelle

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid

Erforderliche Unterlagen

Aktenzeichen vom Baugenehmigungsverfahren, wenn vorhanden

Fristen

ergeben sich aus dem Antragsverfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung

Formulare

Antragsformular

Volltext

Für einen Bauantrag sind Lagepläne von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises zu erstellen, wenn

  • Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
  • Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.

Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

Diese Leistung gehört nicht zu den hoheitlichen Aufgaben nach GeoVermG M-V und wird deshalb durch  das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte nicht angeboten.

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