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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Gewerberegisterauszug
[Nr.99052001000000 ]

Zuständige Stelle

Örtliche Ordnungsbehörde (kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt, amtsfreie Gemeinde und Amtsvorsteher) in deren Bezirk der Gewerbetreibende, über den eine Gewerberegisterauskunft eingeholt wird, seinen Betriebssitz hat.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister kann persönlich, schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Eine Online-Auskunft ist nur bei den an das System angeschlossenen Verwaltungen möglich. Für Bürger werden nur einfache Auskünfte online erteilt. Erweiterte Auskünfte können online an Unternehmen erteilt werden. Bürger wenden sich bei erweiterten Auskünften bitte an die zuständige Behörde.

Die zuständige Stelle prüft den Antrag auf Vollständigkeit und ob ein rechtliches Interesse an einer Auskunft aus dem Gewerberegister besteht. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird nach erfolgter Prüfung der Auszug aus dem Gewerberegister übersandt. Der Gebührenbescheid wird per Post zugeschickt.

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben zu stellen:

  • Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
  • zuletzt bekannte Anschrift
  • Angaben zur eigenen Person
  • bei erweiterten Auskünften: Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen)

Mündliche Anträge sind nicht zulässig.

Formulare

Formulare sind bei der örtlich zuständigen Gewerbebehörde erhältlich.

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

Volltext

Das Gewerberegister wird bei den örtlichen Ordnungsbehörden (kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amtsverwaltung) geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

Der Name des Betriebes oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft muss ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).

Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.

Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.

Über abgemeldete Betriebe wird grundsätzlich keine Auskunft erteilt. Damit ist bei Auskunftsbegehren, das mit einem glaubhaften Interesse verbunden ist (z.B. bei Klageverfahren, Insolvenzen und Ansprüchen sonstiger Art) im konkreten Einzelfall eine Auskunft möglich.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.