für Ihre Niederlassung zuständigen Verkehrsbehörde
Sie müssen die nationale Güterkraftverkehrserlaubnis oder die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde. Je nach Angebot der Behörde stehen auch Online-Formulare zur Verfügung.
Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Verkehrsbehörde gibt folgenden Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme:
- dem Bundesamt für Güterverkehr,
- der Industrie- und Handelskammer,
- der zuständigen Fachgewerkschaft und
- dem Verband des Verkehrsgewerbes.
Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Verkehrsbehörde über Ihren Antrag. Sie bekommen einen Bescheid.
Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz tatsächlich und dauerhaft in Deutschland hat, erteilt, wenn
• der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) zuverlässig sind,
• die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist und
• der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.
Das Unternehmen benötigt Eigenkapital zuzüglich Reserven. Die Höhe des Kapitals bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug 5.000 Euro und 900 Euro für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug oder für jede weitere genutzte Fahrzeugkombination dessen/deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t, jedoch nicht 3,5 t überschreitet. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.
Setzt das Verkehrsunternehmen seit dem 21.05.2022 ausschließlich Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t ein, hat der Unternehmer 1.800 Euro für das erste genutzte Fahrzeug und 900 Euro für jedes weitere genutzte Fahrzeug nachzuweisen.
Fachlich geeignet ist eine Person, wenn sie eine Fachkundeprüfung nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 bestanden hat (IHK-Prüfung). Alle bisher als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen gelten auch weiterhin als gleichwertig, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen oder abgeschlossen wurden.
Unternehmen, die ausschließlich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t bis zu 3,5 t einsetzen, können beantragen, dass die Lizenzbehörde auf die Vorlage einer Fachkundebescheinigung verzichtet, wenn der Unternehmer nachweisen kann, dass er in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 20.08.2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet hat.
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Nicht erlaubnispflichtig ist der sog. Werkverkehr, d.h. der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen.
Sind die Fahrzeuge nur deutschlandweit im Einsatz, benötigen Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz). Für grenzüberschreitende Fahrten innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)* und der Schweiz benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) und gegebenenfalls eine Fahrerbescheinigung für Staatsangehörige eines Drittstaates.
Die Gemeinschaftslizenz können Sie auch für Transporte innerhalb Deutschlands und der EWR-Staaten ("Kabotageverkehre") einsetzen.
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes benötigen Sie neben der nationalen Erlaubnis für den deutschen Streckenanteil (Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz) für Streckenanteile in den Drittstaaten bilaterale Genehmigungen oder sogenannte CEMT-Genehmigungen.
Wenn Sie im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs in oder durch die Schweiz fahren, benötigen Sie eine gültige Gemeinschaftslizenz.
Die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr und die Gemeinschaftslizenz können befristet, unter Bedingungen oder mit Auflagen erteilt werden. Die nationale Erlaubnis kann für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 10 Jahren erteilt werden. Die Gemeinschaftslizenz wird für 5 Jahre ausgestellt.