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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Reisepass erstmalig für Minderjährige beantragen
[Nr.99085001012003 ]

Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Aktueller Hinweis zur Lieferzeit finden Sie in der ausführlichen Leistungsbeschreibung.

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich  unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.

Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes auf dem Reisepass enthalten sein.

Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • gegebenenfalls ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Fristen

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Volltext

Aktueller Hinweis (Stand: 16.07.2024)
Wegen der aktuell sehr langen Wartezeiten auf einen Reisepass wird dringend empfohlen, benötigte Reisepässe schon zum Zeitpunkt der Reiseplanung, spätestens aber 2 ½  Monate vor Reisebeginn zu beantragen.
Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen, (siehe der unten stehende Link: „Reisepass im Express-Verfahren beantragen“) .
Wenn auch die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann, können Sie einen Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen. (siehe der unten stehende Link: „Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen“). Ob dieser von Ihrem Reiseland akzeptiert wird, können Sie in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes (siehe der unten stehende Link "Auswärtiges Amt - Reisehinweise") nachlesen. 

Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

Ab dem 7. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden. Bis zum 6. Lebensjahr ist dies nicht notwendig. Eine Sonderregelung besteht für die Einreise in die USA. Bei jedem Kind müssen hier auch bis zum vollendeten 6. Lebensjahr die Fingerabdrücke im Kinderreisepass enthalten sein. Zusätzlich muss grundsätzlich eine Einreiseerlaubnis (ESTA) eingeholt  werden.

Dokumente und Formulare

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