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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich - Unternehmen anmelden
[Nr.99107045104001 ]

Sie können online Ihre Betriebsstätte zum Rundfunkbeitrag anmelden. Dies gilt auch für Selbstständige oder Freiberufler.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Verfahrensablauf

Sie können sich online, postalisch oder telefonisch beim Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag anmelden.

Online:

  • Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
  • Klicken Sie das Feld "Unternehmen anmelden" unter Unternehmen und Institutionen an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "UF02" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung.

Postalisch:

  • Rufen Sie das unten verlinkte PDF-Formular zur Neuanmeldung für Unternehmen, Institutionen, Selbstständige oder Freiberufler auf.
  • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Telefon:

  • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Betriebsstätte oder eines nicht privat genutzten Kraftfahrzeugs, welches auf Sie zugelassen ist.
  • Es existiert noch kein Rundfunkbeitragskonto.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag

Fristen

  • Die Anmeldung muss unverzüglich nach Innehaben der Betriebsstätte und/oder der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge erfolgen.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Volltext

Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen.
Zur Unterstützung des Gemeinsinns beteiligen sich Unternehmen und Institutionen neben Bürgerinnen und Bürgern an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Sie zahlen den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.

Das Innehaben einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich anzuzeigen. Die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag beginnt ab dem Monat, in dem die Betriebsstätte oder das beitragspflichtige Kraftfahrzeug innegehalten wird.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, auch wenn Sie keine besondere Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie online erledigen.