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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
[Nr.99082010221000 ]

Zuständige Stelle

Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Arsenalstraße 9
19053 Schwerin

Tel.: 0385/5119600
Fax: 0385/51196099
e-Mail: info@rak-mv.de

Voraussetzungen

Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass die Antragstellerin/der Antragsteller bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates als europäische Rechtsanwältin/europäischer Rechtsanwalt eingetragen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
  • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit des europäischen Rechtsanwaltes/ der europäischen Rechtsanwältin zu dem Beruf (möglichst nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, entweder über eine in Deutschland abgeschlossene Versicherung oder eine gleichwertige Versicherung des Herkunftsstaates 
  • Gegebenenfalls amtlich oder öffentlich beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weitere Nachweise über den Erwerb akademischer Grade

Formulare

Volltext

Europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden auf Antrag in die für den Ort ihrer/seiner Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgenommen und sind dann berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftslandes die Tätigkeit einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes gemäß § 1 Abs. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung auszuüben.

Dokumente und Formulare

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