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Bauaufsichtsbehörde
[lk]

  • Beratung von Bauherrn, Architekten und Planern, Kommunen, Bürgern mit berechtigtem Interesse in baurechtlichen Angelegenheiten
  • Entscheidungen über Anträge auf Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden und baulichen Anlagen einschließlich der erforderlichen Entscheidungen zu anderem Fachrecht im Rahmen der Konzentrationswirkung der Baugenehmigung
  • Entscheidungen im Zusammenhang mit Bauanträgen/Bauvoranfragen über Abweichungen nach § 67 LBauO M-V, Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch
    Bearbeitung und Erarbeitung sanierungsrechtlicher Genehmigungen
  • bauaufsichtliche Stellungnahmen bei Vorrang anderer Gestattungsverfahren
  • Bearbeitung von Anträgen nach Wohnungseigentumsgesetz (Abgeschlossenheitsbescheinigung)
  • Abbruchanzeigen zur Kenntnisnahme
  • Genehmigungsfreistellungsverfahren (Bauanzeigen) zur Kenntnisnahme
  • Gebrauchsabnahme fliegender Bauten
  • Führung und Pflege des Baulastenverzeichnisses, Eintragungen, Löschungen und Verzicht, Eintragungsverfügungen im Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren und Baulastauskünfte
  • Wiederkehrende Prüfung nach Bauprüfverordnung (BauPrüfVO M-V vom 14. April 2016)
  • Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
  • Bearbeitung von Widerspruchsverfahren
  • Kontrolle von Bauzuständen, Auflagenerfüllung
  • Auskünfte und Gewährung von Akteneinsicht bei Vorlage des berechtigten Interesses aus Bauaktenbestand des Bauaktenarchivs
  • Durchführung von Brandverhütungsschauen

Dokumente und Formulare