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Die Milchkontroll- und Rinderzuchtverband eG und der Schweinekontroll- und Beratungsring Mecklenburg-Vorpommern e.V. können unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für Erfassung von Merkmalen der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere erhalten.
Zuständige Stelle
Bewilligungsbehörde ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Verfahrensablauf
Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes von 5 Jahren.
Das StaLU prüft Ihren Antrag formal und inhaltlich und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach.
Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie vom StaLU per Post einen Zuwendungsbescheid.
Bei negativer Entscheidung erhalten Sie vom LALLF einen Ablehnungsbescheid.
Mittelabruf
Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip bei Nachweis der erbrachten Datenerhebung. Sie müssen den Zuwendungsanteil bei der Abrechnung der Gebühren gegenüber dem Endbegünstigten ausweisen. Die Anforderung zur Auszahlung erfolgt zu den im Zuwendungsbescheid festgesetzten Terminen. Eine Schlussrate wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Voraussetzungen
Sie müssen in Ihren Zuchtprogrammen oder Satzungen die Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere zu einem Schwerpunkt gemacht haben.
Der endbegünstigte Tierhalter muss die zur Datenerhebung herangezogenen Tiere in Mecklenburg–Vorpommern halten.
Sie müssen über die zu erbringende verbilligte Datenerhebung mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen einen Vertrag oder eine Vereinbarung im Rahmen einer Mitgliedschaft abschließen. Der Vertrag oder die Vereinbarung ist Grundlage zur Beantragung der Zuwendung bei der Bewilligungsbehörde. Es müssen insbesondere folgende Angaben enthalten sein:
Name des Betriebes,
Beschreibung des Vorhabens einschließlich seines voraussichtlichen Beginns und Abschlusses,
Standort,
voraussichtliche Ausgaben des Vorhabens sowie
die Höhe der Verbilligung inklusiver der voraussichtlichen Anzahl der jeweils einzubeziehenden Tiere.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen
Datei mit Zusammenstellung der förderrelevanten Angaben der Endbegünstigten
Zum Mittelabruf müssen Sie einreichen
Nachweis der erbrachten Datenerhebung
Ausweisung des Zuwendungsanteiles bei der Abrechnung der Gebühren gegenüber dem Endbegünstigten.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Rechtsbehelf
Widerspruch bei der Bewilligungsbehörde innerhalb eines Monats
Volltext
Was wird gefördert?
Gefördert werden
Vorhaben der Datenerhebung und Datenauswertung von Merkmalen zur Gesundheit und Robustheit bei Milchkühen, Sauen und Mastschweinen,
zusätzlich die Erhebung von Genotypinformationen zu diesem Zweck bei Milchkühen, Sauen und Mastschweinen sowie
die Aufbereitung dieser Informationen für die Abschätzung der genetischen Qualität der Tiere zur Erreichung eines züchterischen Fortschritts,
die durch die Milchkontroll- und Rinderzuchtverband eG und den Schweinekontroll- und Beratungsring Mecklenburg-Vorpommern e.V. durchgeführt werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden die Milchkontroll- und Rinderzuchtverband eG und der Schweinekontroll- und Beratungsring Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Der Endbegünstigte der Beihilfe ist das landwirtschaftliche Unternehmen, das eine vergünstigte Dienstleistung erhält. Endbegünstigte können ausschließlich in der Tierzucht tätige landwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform sein, die Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen sind.
Nicht gefördert werden
Unternehmen, bei denen die direkte oder indirekte Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, und
nach steuerrechtlichen Vorschriften eingestufte gewerbliche Unternehmen, soweit diese das Futter nicht überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugen.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es wird für das jeweilige Bewilligungsjahr eine Pauschale festgelegt, höchstens jedoch:
15,00 EUR je kontrollierte Milchkuh und Jahr zusätzlich
5,00 EUR je kontrollierte Milchkuh und Jahr bei Teilnahme des Betriebes bei einem Gesundheitsmonitoring und zusätzlich
12,00 EUR einmalig je typisierte Milchkuh, weibliches Rind oder weibliches Kalb bei der Erhebung von Genotypinformationen,
9,40 EUR je kontrollierte Sau und Jahr,
0,70 EUR je vollständig erfasstes Mastschwein.
Übersteigt das Antragsvolumen die verfügbaren Haushaltsmittel, erfolgt eine anteilige Kürzung der Zuwendungen.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind die dem endbegünstigten Tierhalter entstehenden Ausgaben für die Datenerhebung und Datenauswertung von Merkmalen zur Gesundheit und Robustheit sowie die Erhebung von Genotypinformationen.
Nicht gefördert werden
Ausgaben für routinemäßig durchgeführte Kontrollen zur Bestimmung der Milchqualität,
Ausgaben für technische Hilfe, die der Tiereigentümer im Rahmen der Kontrollen leistet,
Ausgaben für Merkmalerfassungen, deren Daten züchterisch nicht zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit genutzt werden können,
Ausgaben für Maßnahmen, die bereits bei der Bemessung von Beihilfen auf Grund anderer Förderungsmaßnahmen berücksichtigt worden sind,
Ausgaben für Datenerhebungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben vorgeschrieben sind.
Dokumente und Formulare
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