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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Förderung des Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. für die Weiterführung des Gehörlosen-Dolmetscherdienstes beantragen

Gefördert wird der Zweckbetrieb des Gehörlosen Landesverband M-V zur Sicherung der Organisation und Aufrechterhaltung des Dolmetscherdienstes für Gehörlose.

Bemerkungen

Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache geführt werden.

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

Hausanschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Friedrich- Engels-Platz 5 - 8
18055 Rostock

Telefon: +49 381 331-59000
Telefax: +49 381 331-59045
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
De-Mail: Poststelle@lagus-mv.de-mail.de
Website: ww.lagus.mv-regierung.de

Verfahrensablauf

Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.

Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V.

Voraussetzungen

Nachweis der Qualifikation für die hauptamtlichen und nebenamtlichen Gebärdensprachdolmetscher/innen

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Finanzierungsplan

Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.

Fristen

Antragsfrist: 31. Oktober des dem Bewilligungsjahr vorangehenden Jahres

Formulare

Ein Antragsvordruck ist erhältlich unter: www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/.

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Volltext

Zuwendungszweck

Die Zuwendung ist bestimmt zur Sicherung des landesweiten Angebots von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich seitens des Zweckbetriebes des Vereins Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Rostock und seinen vier Außenstellen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird der Zweckbetrieb des Gehörlosen Landesverband M-V zur Sicherung der Organisation und Aufrechterhaltung des Dolmetscherdienstes für Gehörlose.

Zuwendungsempfänger

Gehörlosen Landesverband M-V

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung.

Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für den Zweckbetrieb, für die Organisation des Dolmetscherdienstes für Gehörlose sowie die in diesem Zusammenhang entstehenden Sachausgaben.

Dokumente und Formulare

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