die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
Wichtige Hinweise bei Fundtieren; es gilt die nachfolgende Bekanntmachung:
Bekanntmachung zum Umgang mit Fundtieren
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:
Wird ein Tier aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist das Tier ausschließlich bei der folgenden beauftragten Stelle abzuliefern:
Neustrelitzer Tierschutzverein e.V.
Rudower Nebenstraße 2
17235 Neustrelitz
Tel.: 03981 400 850.
Erreichbarkeit: Mo. – So. 08:00 – 16:30
Außerhalb der Erreichbarkeitszeiten:
Meldung bei der Rettungsleitstelle (0395 57087 8000) oder der Polizei (03981 2580).
Mit der Ablieferung erfolgt durch die beauftragte Stelle zeitgleich die Erstattung einer Fundanzeige bei der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft als Fundbehörde.
Hinweise:
Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Ordnungsamt, anzuzeigen. Geben Sie das Tier nicht bei der von der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die durch die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft beauftragte Stelle.
Feldberg, 10.02.2021
Gez. Constance von Buchwaldt
Bürgermeisterin
Grundlage: Verwaltungsvorschrift Fundtiere vom 02.07.2020
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.