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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Dachdeckerhandwerk - Mitgliedschaft in den Sozialkassen

Wenn Sie Arbeitgeber im Dachdeckerhandwerk sind, besteht für Sie eine Pflichtmitgliedschaft in den Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks. Hierzu zählen die Lohnausgleichskasse und die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit).

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk, die Zusatzkasse des Dachdeckerhandwerks VVaG oder das Zentrale Versorgungswerk für das Dachdeckerhandwerk VVaG, Rosenstraße 2, 65189 Wiesbaden.

Im Internet finden Sie unter Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks im Downloadbereich Merkblätter, Formulare und weitere Informationen.

Volltext

Wenn Sie Arbeitgeber im Dachdeckerhandwerk sind, besteht für Sie eine Pflichtmitgliedschaft in den Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks. Hierzu zählen die Lohnausgleichskasse und die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit). Es handelt sich um gemeinsame und gemeinnützige Einrichtungen des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Das ebenfalls bestehende Zentrale Versorgungswerk für das Dachdeckerhandwerk VVaG kann auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden.
Es handelt sich, außer beim Zentralen Versorgungswerk, um Pflichtmitgliedschaften, die in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag festgelegt wurden und somit für das gesamte Dachdeckerhandwerk Gültigkeit haben.

Sie müssen sich als Betrieb anmelden und alle gewerblichen Arbeitnehmer (Meister, Gesellen, gewerbliche Aushilfen, Kraftfahrer, Reinigungskräfte, Lagerarbeiter usw.) melden. Jugendliche Arbeitnehmer, Umschüler und Auszubildende müssen nicht gemeldet werden.

Außerdem müssen alle technischen und kaufmännischen Angestellten im Büro und der Verwaltung sowie Werkmeister und andere Angestellte gemeldet werden.

Nach der ersten Meldung aller relevanten Daten wird der jeweilige Beitrag ermittelt. Ab dann müssen Sie auf einem Vordruck eine monatliche Meldung durchführen und die entsprechenden Beiträge abführen.

Die Lohnausgleichskasse zahlt dem Arbeitnehmer ein 13. Monatsgehalt und ein Ausfallgeld.

Die Zusatzversorgungskasse gewährt den gewerblichen Arbeitnehmern Beihilfen zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie unter bestimmten Bedingungen Beihilfen zu Renten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie ein Sterbegeld.

Dokumente und Formulare

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