Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
https://www.ingenieurkammer-mv.de/E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Der Anzeige über das erstmalige Tätigwerden als auswärtiger Tragwerksplaner sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bescheinigung des betreffenden Staates (nicht älter als drei Monate), dass Sie als Tragwerksplaner rechtmäßig niedergelassen sind und Ihnen die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
- Nachweis darüber, dass im Staat der Niederlassung für die Tätigkeit als Tragwerksplaner mindestens die Voraussetzungen gemäß § 66 Absatz 2 Satz 1 LBauO MV erfüllt werden mussten (berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer danach mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Tragwerksplanung von Gebäuden)
Das Formular für die Anzeige der erstmaligen Tätigkeit als auswärtiger Tragwerksplaner kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden:
Ein Bescheid ergeht nur im Falle einer Untersagung der Tätigkeit. Gegen diesen kann ein Widerspruch eingelegt werden.
Ingenieure, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen niedergelassen sind, sind ohne Eintragung m "Verzeichnis der auswärtigen Tragwerksplaner" zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt, wenn sie die nach § 66 Absatz 2 Satz 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Sie müssen das erstmalige Tätigwerden als Tragwerksplaner vorher der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern anzeigen.
Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern hat auf Antrag zu bestätigen, dass die Anzeige erfolgt ist.
Die Anzeige ist nicht erforderlich, wenn bereits in einem anderen Land eine Anzeige erfolgt ist; eine weitere Eintragung in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführten Verzeichnisse erfolgt nicht.
Wenn Ihnen die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag bescheinigt hat, dass Sie die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie in das Verzeichnis der auswärtigen Tragwerksplaner eingetragen.