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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Zeugnisbewertung von ausländischen Hochschulqualifikationen zur Anerkennung im Hochschulbereich beantragen
[Nr.99061014204001 ]

Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an einer deutschen Hochschule weiterstudieren? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.

Zuständige Stelle

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
(Postfach 2240, 53012 Bonn)

Verfahrensablauf

Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der ZAB. Diese sendet Ihnen dann per E-Mail einen Gebührenbescheid zu.

Sobald Sie die Gebühr bezahlt haben, wird Ihr Antrag bearbeitet.

Sie erhalten von der ZAB eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung enthält eine Kurzfassung und eine Langfassung. Die Kurzfassung können Sie Bewerbungsunterlagen beifügen. Die Langfassung können Sie dann verwenden, wenn Sie umfangreiche Informationen benötigen.

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Hochschulausbildung

Erforderliche Unterlagen

  • Die Abschlussurkunde der zu bewertenden Hochschulqualifikation in Originalsprache
  • Die Fächer- und Notenübersicht über das gesamte Studium
  • Das Diploma Supplement in der standardisierten europäischen Form (sofern ausgestellt)
  • Eine deutsche Übersetzung Ihrer Dokumente

Fristen

Keine.

Formulare

Das Antragsformular und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz (KMK).

Volltext

Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Die Zeugnisbewertung wird in Form einer Bescheinigung ausgestellt. Sie erhalten diese Bescheinigung in einer Kurzfassung und einer Langfassung. Darin wird die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses genannt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist.

Sie informiert Sie auch gleichzeitig darüber, welche Möglichkeiten Sie zur Fortsetzung Ihres Studiums haben.

Die ZAB stellt nur für abgeschlossene Hochschulausbildungen eine Bescheinigung aus.

Die Zeugnisbewertung ist nur eine vergleichende Einstufung. Sie ersetzt nicht die Anerkennung. 

Mit der Bescheinigung der ZAB können Sie gegenüber der Hochschule nachweisen, dass Sie über einen Hochschulabschluss verfügen. Letztendlich entscheidet aber die Hochschule, ob Sie zum Studium zugelassen werden.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.