Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Bescheinigung der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit der Abgasanlagen oder der Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen beantragen
[Nr.99012105022000 ]

Wenn Sie eine Feuerstätte, einen Verbrennungsmotor oder ein Blockheizkraftwerk in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie vorher eine Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen beantragen.

Zuständige Stelle

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Feuerstätte, einen Verbrennungsmotor oder ein Blockheizkraftwerk in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dazu im Voraus eine Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit beantragen.

Reichen Sie dazu einen formlosen Antrag bei dem für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ein.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger besichtigt und prüft dann Ihre Feuerstätte, Ihren Verbrennungsmotor oder Ihr Blockheizkraftwerk vor Ort. Im Anschluss an die Besichtigung und Prüfung stellt Ihnen der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine Bescheinigung über die Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit aus.

Sollte der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Mängel feststellen, erhalten Sie einen Mängelbericht. Erst nachdem Sie die Mängel beseitigt haben, erhalten Sie die Bescheinigung über die Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Bauherr oder Bauherrin sein.
  • Sie haben der Bauaufsichtsbehörde bereits fristgerecht die geplante Inbetriebnahme der Feuerstätten, des Verbrennungsmotors oder des Blockheizkraftwerks angezeigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • keiner

Volltext

Wenn Sie eine Feuerstätte, einen Verbrennungsmotor oder ein Blockheizkraftwerk in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dafür vorher eine Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit beantragen.

Die Bescheinigung müssen Sie beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beantragen. Dieser prüft dann bei Ihnen vor Ort die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen und stellt Ihnen darüber eine Bescheinigung aus.

Bei einer geplanten Inbetriebnahme von Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerken prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen und stellt Ihnen darüber eine Bescheinigung aus. Sie müssen dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger rechtzeitig Gelegenheit geben, auch den Rohbauzustand zu besichtigen.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.