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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten anmelden
[Nr.99110040137000 ]

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Zuständige Stelle

SecAnim GmbH, Niederlassung Malchin
An der Landwehr, 17139 Malchin
Tel.: 03994 2096 30

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Equiden obliegt dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Verfahrensablauf

Der Besitzer, bei dem die Tierkörper oder zu beseitigenden tierischen Nebenprodukte anfallen, hat die SecAnim GmbH unverzüglich zu informieren. Die SecAnim GmbH kommt mit einem Spezialfahrzeug und holt die gefallenen Tiere oder tierischen Nebenprodukte ab.

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Equiden obliegt dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Erforderliche Unterlagen

Bei verendeten Rindern ist der Rinderpass, bei verendeten Equiden ist der Equidenpass beizufügen. Ansonsten sind keine Unterlagen vorzulegen.

Fristen

Die Meldung an die SecAnim GmbH soll gemäß § 7 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes unverzüglich erfolgen.

Formulare

Volltext

Tote Tiere (Haus-, Heim-, Zoo-, Zirkus- und unter besonderen Umständen auch Wildtiere) und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie zum Beispiel Schlachtabfälle, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Tierkörperteile ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und wird in Mecklenburg-Vorpommern von der SecAnim GmbH durchgeführt.

Einzelne Tierkörper von Heimtieren (Hunde, Katzen, Vögel etc.) unterliegen nicht der Pflicht zur Entsorgung im Verarbeitungsbetrieb der SecAnim GmbH, wenn sie

  1. auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder Anlagen (z. B. Tierfriedhof) vergraben oder
  2. auf eigenem Gelände, nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden, oder
  3. durch Verbrennen in einer zugelassenen Anlage

beseitigt werden.

Beim Vergraben ist zu beachten, dass die Tierkörper mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sind. Auch für Equiden, die in einer zugelassen Verbrennungsanlage verbrannt werden, sind Ausnahmen möglich, wenn eine Genehmigung durch das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erteilt wird.