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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Niedrigschwellige Angebote im Pflegebereich anerkennen lassen
[Nr.99106022016000 ]

Wer niedrigschwellige Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung von Angeboten nach § 45a SGB XI erfolgt individuell in dem Bundesland in dem das Angebot erbracht wird.

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.

Voraussetzungen

Die entsprechenden Voraussetzungen müssen Sie bei der zuständigen Landesbehörde erfragen.

Erforderliche Unterlagen

  • die Liste der erforderlichen Unterlagen differiert von Bundesland zu Bundesland

Fristen

Fristen sind bei den für Sie zuständigen AnsprechpartnerInnen zu erfragen.

Formulare

Benötigte Formulare erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Behörde.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage beim Verwaltungsgericht

Volltext

Niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuungs- und Entlastungsangebote) sind Angebote nach § 45a Abs. 1 SGB XI, in denen Helfer/-innen unter fachlicher Anleitung

  •  die Betreuung der Anspruchsberechtigten in Gruppen oder einzeln im häuslichen Bereich übernehmen,
  •  die Anspruchsberechtigten im Haushalt – insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung – unterstützen,
  •  die Anspruchsberechtigten bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags begleiten,
  •  die Anspruchsberechtigten bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen unterstützen,
  •  Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen in ihrer Eigenschaft als Pflegende entlasten und beratend unterstützen.

Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine landesrechtliche Anerkennung.
Jedes Bundesland hat eine zuständige Behörde, die für das Anerkennungsverfahren zuständig ist.

Nähere Hinweise finden Sie auf der entsprechenden Homepage der Bundesländer.

Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind länderspezifisch geregelt.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.