Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.
Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern
Besitz einer fachlichen und persönlichen Eignung
Für die erstmalige Bestellung wird
- von der IHK zu Neubrandenburg eine Gebühr in Höhe von 550 Euro,
- von der IHK zu Schwerin eine Gebühr in Höhe von 307 Euro und
- von der IHK zu Rostock eine Gebühr in Höhe von 306 Euro erhoben.
Dazu können jeweils besondere Auslagen durch die Einschaltung von Fachgremien und Gutachtern im Rahmen des Bestellungsverfahrens erhoben werden.
Die Gebühr für den Auszug aus dem Bundeszentralregister beträgt 13 Euro.
Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.
Die Industrie- und Handelskammern M-V unterstützen bei der Antragstellung.
Die Bearbeitungsdauer wird durch möglicherweise einzuholende gutachtliche Stellungnahmen zum Antrag beeinflusst.