Das Justitiariat ist insbesondere für die Beratung des Landrates, des Kreistagspräsidenten, der Fachämter und der nachgeordneten Einrichtungen bzw. Beteiligungen des Landkreises in juristischen Angelegenheiten zuständig. Darüber hinaus erfolgt die Prozessvertretung in allen Gerichtsverfahren, an denen der Landkreis als Partei beteiligt ist.
Das Justitiariat ist jedoch weder berechtigt, allgemeine Rechtsauskünfte an Bürger zu erteilen, noch Bürger vor Gerichten zu vertreten. Dies ist allein den rechtsberatenden Berufen (Rechtsanwälte, Notare etc.) vorbehalten. Eine Liste der zugelassenen Rechtsanwälte kann bei den Amts- und Landgerichten eingesehen werden.