Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
Das Rechts- und Kommunalaufsichtsamt ist für juristische Beratung der Kreisverwaltung und für die Rechts- und Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Kommunen (mit Ausnahme der Stadt Neubrandenburg) zuständig. Des Weiteren führt es die Kreisrechtsammlung, erteilt Genehmigungen nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) und bestellt gesetzliche Vertreter nach Art. 233 § 2 Abs.3 BGBEG.
Justitiariat
Das Justitiariat ist jedoch weder berechtigt, allgemeine Rechtsauskünfte an Bürger zu erteilen, noch Bürger vor Gerichten zu vertreten.
Allgemeine Rechtsaufsicht
Das Sachgebiet ist für die Ausübung der Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden (mit Ausnahme der Stadt Neubrandenburg), Ämter sowie der Zweckverbände, soweit sie der Rechtsaufsicht des Landrates unterstehen und den Kreisfeuerwehrverband, verantwortlich.
Des Weiteren sind hier die Zentrale Vergabestelle des Landkreises und die Vergabenachprüfstelle angebunden.
Finanzaufsicht
Diesem Sachgebiet obliegt die Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden (mit Ausnahme der Stadt Neubrandenburg), Ämter sowie der Zweckverbände, soweit sie der Rechtsaufsicht des Landrates unterstehen.