Wenn Ihre Hauptaufgabe die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die Rechtsform Ihres Unternehmens eine Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist, müssen Sie zur Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen sein.
Tipp: Dies gilt auch für haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften.
Nach der erfolgreichen Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten Sie eine Zulassungsurkunde und eine Zulassungsbestätigung.
Dieser Text wurde vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern freigegeben. Stand 23.02.2011
Das Antragsformular beziehen Sie über die Rechtsanwaltskammer. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
- Die Rechtsanwaltskammer prüft die Zulassungsvoraussetzungen.
- Liegen die Zulassungsvoraussetzungen vor, wird die Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen und erhält einer Zulassungsurkunde.
- Mit der Zulassung wird die Rechtsanwaltsgesellschaft Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
Formulare/Online-Dienst vorhanden: ja
Rechtsanwaltskammer Sachsen